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Haushalts- und Beitragsordnung
(gültig ab 01.04.2007 in der gültigen Fassung von der Hauptversammlung am 29.03.2006 verabschiedet)
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Beitragsstruktur
- Es wird ein einheitlicher Spartenbeitrag erhoben. Darin enthalten ist eine
Verwaltungspauschale.
- Bei Mehrfachmitgliedschaften ermäßigen sich die Beiträge für die 2. und
folgende Sparte um die Verwaltungspauschale.
- Jugendliche zahlen grundsätzlich 50 % der Beiträge.
- Passive Mitglieder zahlen grundsätzlich nur einen ermäßigten Beitrag.
- Der Familienbeitrag (Spartenbeitrag incl. Verwaltungspauschale) für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beträgt monatlich 1,00 €. Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
Voraussetzung für die Gewährung eines Familienbeitrags ist, dass die/der Jugendliche in einem gemeinsamen Haushalt mit der/dem Erziehungsberechtigten lebt und diese/dieser Erziehungsberechtigte ein aktives Mitglied in der Sparte ist, in der auch die/der Jugendliche Mitglied ist bzw. werden will.
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Mehrfachmitgliedschaften
Bei Mehrfachmitgliedschaften (Mitgliedschaft in mehreren Sparten) ist der Spartenbeitrag für jede Sparte zu zahlen.
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Beiträge/Beitragsänderungen
- Die ab 01.04.2006 gültigen Beiträge für aktive und passive Mitglieder sind in anliegender Tabelle mit Datum vom 29.03.2007 zusammenfassend dargestellt.
- Eine Änderung des jeweiligen Status Aktiv => Passiv kann nur zum Jahresende entsprechend der gültigen Fristenregelungen beim Vereinsaustritt erfolgen. Der Passivstatus gilt für eine festgelegte Mindestzeit (z.Z. 6 Monate).
- Hinweis: Vereinsaustritte können gemäß Satzung nur zum Jahresende entsprechend der gültigen Fristenregelungen erfolgen.
- Vorstehende Regelungen gelten auch für Austritt/Passivierung/Aktivierung in einer Sparte (gilt bei Mehrfachmitgliedschaften).
- Über Sonderfälle (schwere Erkrankung auf Dauer etc.) entscheidet der Vorstand.
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Sonderkonten
Sonderkonten der Sparten sind dem Vorstand aufzugeben und entsprechend beim Verein zu erfassen. Die Zweckbindung soll dabei unberührt bleiben.
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Verwendung der Beiträge; Verteilung Verein/Sparten
Grundsatz:
Die Beiträge sind zweckgebunden und satzungsgemäß zu verwenden.
Jede Sparte trägt ihre spartenspezifischen Kosten (Anlagen/Mieten/Trainer etc.) selbst. Sie sind entsprechend festzustellen.
Die Sparten stellen die Einnahmen und Ausgaben, insbesondere Rückstellungen gesondert dar (Budget). Das Spartenbudget ist von der Sparte zu genehmigen und von der Hauptversammlung zu bestätigen. Das Spartenbudget soll vor Ablauf eines Jahres für das kommende Jahr an die SVRG-Geschäftsstelle gesandt werden.
Unerwartete Budgetüberschreitungen sowie Verpflichtungserklärungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vorstands.
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Versicherungsbeiträge / Verbandsbeiträge
Grundsätzlich werden alle Beiträge für Versicherungen, Verbände, Kosten für Zeitschriften etc. dort wo zuordenbar von den jeweiligen Sparten getragen.
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